a&b Service
Zechenstraße 3
52146 Würselen
Inh. K. P. Becker
§ 1 Geltungsbereich
Die Vermietung von Schildern und Leistungsangeboten gleich welcher Art durch die Firma
a&b Service erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der
Kunde als Unternehmer tätig ist, also bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Bedingungen
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten kommen nur dann zur
Geltung, wenn a&b Service diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich
zustimmt, im Übrigen wird diesen widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Kunde wählt auf der Internetadresse www.aachen-halteverbotszone.de das passenden
Leistungsangebot (Paket 1-5) aus, füllt alle relevanten Daten im Bestellformular aus und
bestätigt diese Angaben auf dem Button „Halteverbot Bestellen“, das vorher gewählte
Leistungspaket.
Der Mietvertrag / die Leistungserfüllung kommt erst nach Zahlungseingang, auf dem Konto
der a&b Service Halteverbotsschilder, zustande. Eine Mietkaution in der Höhe von 80€ wird
bei Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials erhoben. Es erfolgt dazu eine gesonderte
Rechnung. Eine Barzahlung des Rechnungsbetrages ist nur vor Ort bei Anlieferung des
Material möglich.
In den Angaben der in Bezug genommene Zeichnungen, Abbildungen oder Maße der
Schilder / Örtlichkeit sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich seitens der
Firma a&b Service gefordert wird und damit Bestandteil des Mietvertrag ist.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Ausleihe von Schilder zum Zweck der
Einrichtung eines Halteverbots oder anderweitigen Sperrzustandes auf eigene Gefahr und
Verantwortung des Kunden. Wahlweise kann die Beantragung der Genehmigung und /oder
die Dokumentationspflicht bei nach vorheriger Bestellung über das Bestellformular der
Firma a&b Service bestellt und durchgeführt werden.
§ 4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, zahlt der Kunde den Mietpreis per
Rechnung / Überweisung. Ein Berechnung der Mietkaution erfolgt nur bei Verlust oder
Diebstahl der Schilder in dem bestehenden Vertrag. Dazu wird gesondert eine Rechnung
ausgestellt. Das Fehlen von Teilen, insbesondere Standfüßen oder einzelner Schilder
berechtigt die Firma a&b Service zur Einbehaltung der gesamten Mietkaution.
§ 5 Mietdauer
Eine stillschweigende Verlängerung der Mietdauer des zwischen a&b Service und dem
Kunden geschlossenen Mietvertrages ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Mietdauer
ist nur durch die Bestellung des Paket 5 (siehe Homepage) möglich.
§ 6 Lieferumfang / Abnahme und Gefahrübergang
Die Firma a&b Service stellt dem Kunden Halteverbotsschilder zur Verfügung, die in Form,
Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)
entsprechen.Weitere Zusicherungen bestehen nicht.
Nimmt der Kunde die Schilder in Empfang, geht die Gefahr des Verlustes und der
Beschädigung auf den Kunden über. Der Empfang der Schilder wird mit einem Bild
Dokumentiert welches dem Kunden noch am selben Tag über die gängigen Medien
zugesendet wird. Dem Kunden obliegt ferner stets die Verkehrssicherungspflicht für eine
sichere und den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechende Aufstellung der
Schilder.
§ 7 Eigentum
Die Firma a&b Service bleibt stets Eigentümer der verliehenen Schildern. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die entliehenen Schilder an Dritte weiter zu verleihen, zu verkaufen, an
Sicherheit zu übereignen oder sonst wie aus dem Zugriffsbereich der Firma a&b Service zu
entfernen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Schilder hat der
Kunde den jeweiligen Gläubiger umgehend über das Eigentum der Firma a&b Service zu
informieren und die Firma a&b Service unverzüglich zu unterrichten.
Ein Verbringen der Schilder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Im
Fall der Nichtrückgabe der Schilder zu den Vertragsbedingungen, behält die Firma a&b
Service sich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten, sofern einer Verlängerung
des Mietvertrages durch die Firma a&b Service nicht zugestimmt wurde.
§ 8 Haftung
Die Firma a&b Service GmbH haftet nicht dafür, dass der Kunde nach dem Aufstellen der
Schilder abschleppen lassen kann.
Sowohl die rechtzeitige Beantragung der Genehmigung zur Einrichtung eines Halteverbotes,
als auch die Auswahl der hierfür geeigneten Schilder obliegt allein dem Kunden. Der Kunde
ist ferner verpflichtet, in eigener Verantwortung eine Dokumentation in dem erforderlichen
Umfang über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Aufstellung der Schilder anzufertigen
und diese zu sichern. Es seiden, der Kunde hat ein entsprechendes Paket gewählt, die eine
solche Leistung durch die Firma a&b Service beinhaltet.
Die Firma a&b Service ist ferner nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde über eine
Genehmigung zur Aufstellung der Schilder verfügt.
Die Firma a&b Service haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden nur, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die
dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf
der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In einem solchen Fall ist die
Haftung der Höhe nach auf den einfachen Wert des Mietzinses und auf den typischerweise
entstehenden Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist
der Sitz der Firma a&b Service.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Aachen. Die Firma a&b Service ist berechtigt,
den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.