a&b Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    a&b Service
    Zechenstraße 3
    52146 Würselen
    Inh. K. P. Becker

§ 1 Geltungsbereich

    Die Vermietung von Schildern und Leistungsangeboten gleich welcher Art durch die Firma a&b Service erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde als Unternehmer tätig ist, also bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten kommen nur dann zur Geltung, wenn a&b Service diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, im Übrigen wird diesen widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Kunde wählt auf der Internetadresse www.aachen-halteverbotszone.de das passenden Leistungsangebot (Paket 1-5) aus, füllt alle relevanten Daten im Bestellformular aus und bestätigt diese Angaben auf dem Button „Halteverbot Bestellen“, das vorher gewählte Leistungspaket.
  2. Der Mietvertrag / die Leistungserfüllung kommt erst nach Zahlungseingang, auf dem Konto der a&b Service Halteverbotsschilder, zustande. Eine Mietkaution in der Höhe von 80€ wird bei Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials erhoben. Es erfolgt dazu eine gesonderte Rechnung. Eine Barzahlung des Rechnungsbetrages ist nur vor Ort bei Anlieferung des Material möglich.
  3. In den Angaben der in Bezug genommene Zeichnungen, Abbildungen oder Maße der Schilder / Örtlichkeit sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich seitens der Firma a&b Service gefordert wird und damit Bestandteil des Mietvertrag ist.

§ 3 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Ausleihe von Schilder zum Zweck der Einrichtung eines Halteverbots oder anderweitigen Sperrzustandes auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Wahlweise kann die Beantragung der Genehmigung und /oder die Dokumentationspflicht bei nach vorheriger Bestellung über das Bestellformular der Firma a&b Service bestellt und durchgeführt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, zahlt der Kunde den Mietpreis per Rechnung / Überweisung. Ein Berechnung der Mietkaution erfolgt nur bei Verlust oder Diebstahl der Schilder in dem bestehenden Vertrag. Dazu wird gesondert eine Rechnung ausgestellt. Das Fehlen von Teilen, insbesondere Standfüßen oder einzelner Schilder berechtigt die Firma a&b Service zur Einbehaltung der gesamten Mietkaution.

§ 5 Mietdauer

    Eine stillschweigende Verlängerung der Mietdauer des zwischen a&b Service und dem Kunden geschlossenen Mietvertrages ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur durch die Bestellung des Paket 5 (siehe Homepage) möglich.

§ 6 Lieferumfang / Abnahme und Gefahrübergang

  1. Die Firma a&b Service stellt dem Kunden Halteverbotsschilder zur Verfügung, die in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.Weitere Zusicherungen bestehen nicht.
  2. Nimmt der Kunde die Schilder in Empfang, geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung auf den Kunden über. Der Empfang der Schilder wird mit einem Bild Dokumentiert welches dem Kunden noch am selben Tag über die gängigen Medien zugesendet wird. Dem Kunden obliegt ferner stets die Verkehrssicherungspflicht für eine sichere und den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechende Aufstellung der Schilder.

§ 7 Eigentum

  1. Die Firma a&b Service bleibt stets Eigentümer der verliehenen Schildern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die entliehenen Schilder an Dritte weiter zu verleihen, zu verkaufen, an Sicherheit zu übereignen oder sonst wie aus dem Zugriffsbereich der Firma a&b Service zu entfernen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Schilder hat der Kunde den jeweiligen Gläubiger umgehend über das Eigentum der Firma a&b Service zu informieren und die Firma a&b Service unverzüglich zu unterrichten.
  2. Ein Verbringen der Schilder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Im Fall der Nichtrückgabe der Schilder zu den Vertragsbedingungen, behält die Firma a&b Service sich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten, sofern einer Verlängerung des Mietvertrages durch die Firma a&b Service nicht zugestimmt wurde.

§ 8 Haftung

  1. Die Firma a&b Service GmbH haftet nicht dafür, dass der Kunde nach dem Aufstellen der Schilder abschleppen lassen kann.
  2. Sowohl die rechtzeitige Beantragung der Genehmigung zur Einrichtung eines Halteverbotes, als auch die Auswahl der hierfür geeigneten Schilder obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, in eigener Verantwortung eine Dokumentation in dem erforderlichen Umfang über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Aufstellung der Schilder anzufertigen und diese zu sichern. Es seiden, der Kunde hat ein entsprechendes Paket gewählt, die eine solche Leistung durch die Firma a&b Service beinhaltet.
  3. Die Firma a&b Service ist ferner nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde über eine Genehmigung zur Aufstellung der Schilder verfügt.
  4. Die Firma a&b Service haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden nur, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In einem solchen Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den einfachen Wert des Mietzinses und auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
  5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist der Sitz der Firma a&b Service. 3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Aachen. Die Firma a&b Service ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.